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Allgemeine Geschäftsbedingungen der HannMedia GmbH

Stand 01.12.2022

1. Gegenstand und Geltungsbereich
1.1 – Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der HannMedia GmbH (nachfolgend „HM“) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“), insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der Werbung. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von HM entwickelten Konzeption, dem Angebot, dem Kostenvoranschlag, den Aktionsvorschlägen bzw. den Projektaufträgen.
1.2 – Von diesen AGB abweichende, ergänzende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, soweit sie von HM ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

2. Präsentationen
2.1 – Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge (zusammen „Präsentation“) durch HM sowie deren Vorstellung erfolgt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen worden ist, gegen Zahlung eines gesonderten Präsentationshonorars.
2.2 – Präsentationen sind grds. urheberrechtlich geschützt. HM ist Rechteinhaberin etwaiger Nutzungsrechte.
2-3. Wird nach einer Präsentation kein Auftrag durch den Kunden an HM erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen, etc. Eigentum von HM. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Materialdie Prtäsentation oder Teile davon – sei es urheberrechtlich geschützt oder nicht –, gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, hat der Kunde alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an HM zurückzugeben und verbleibende Kopien zu löschen bzw. zu vernichten.
2.3 4 – Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es HM unbenommen, die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe, etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.
2.4 5 – Der Kunde ist nicht berechtigt, Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angebote von HM ohne schriftliche Zustimmung n an Dritte weiterzugeben, sowie deren sie zu Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitungveröffentliche, zu vervielfältigen oder sonstige in anderer Art zu nutzen Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten
2.6 Bei Verstoß gegen die Pflichten aus Ziffern 2.3 und 2.6 verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstraße an HM, die sich der Höhe nach an der beinhalteten Leistung gemäß dem Angebot von HM orientiert oder an den marktüblichen Konditionen für die beinhaltete Leistung.
verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot von HM oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen. Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den von HM im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei HM, sofern die Parteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben.

3. Fremdleistungen
3.1 – Fremdleistungen und Nebenkosten (z.B. Kurierkosten, Reisekosten) sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
3.2 – HM ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben. HM ist diesem Falle lediglich Vertreter und reicht die Rechnungen nach Prüfung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit an den Kunden zur Bezahlung weiter.

4. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum
4.1 – Sämtliche von HM angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht den Erfordernissen des § 2 UrhG genügen. Sämtliche Leistungen von HM dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung von HM genutzt, bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc. ist unzulässig. Bei Verstoß gegen diese Pflichten verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstraße an HM, die sich der Höhe nach an der beinhalteten Leistung gemäß dem Angebot von HM orientiert oder an den marktüblichen Konditionen für die beinhaltete Leistung. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde an HM ein branchenübliches Honorar zu zahlen. Darüberhinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.
4.2 – Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechende Anwendung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung ein einfaches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränktes, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. Arbeitsergebnis(se)“ sind alle von HM geschaffenen Werbemittel, Leistungen, soweit sie Gegenstand eigener Rechte sein können, wie zB Dokumentationen, Berichte, Charts, Studien, Konzepte, Content usw.Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Kunden über. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht anderweitig geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der vorherigen Einwilligung von HM.
4.3 – Über den Umfang der Nutzung der Arbeitsergebnisse steht HM ein Auskunftsanspruch zu.
4.4 – Bei Veröffentlichungen wird HM in üblicher Form als Urheber genannt. HM darf die von ihr entwickelten Werbemittel Arbeitsmittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung (einschließlich Teilnahme an Wettbewerben) publizieren. Das umfasst auch die Benennung des Auftraggebers und Projekts. Es gilt auch über den Zeitraum der Vertragsdauer hinaus.
4.5 – Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen von HM geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Kunden über.

5. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe
5.1 – Der Kunde ist verpflichtet, etwaige im Zusammenhang mit dem Einsatz der vertragsgegenständlichen Leistungen bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften (z.B. Gema) nach Absprache zu tragen. Werden diese Ansprüche von HM für den Kunden verauslagt, hat der Kunde die verauslagten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang an HM zu erstatten.
5.2 – Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an selbstständige Kreative eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe wird von HM an den Kunden weiterberechnet, soweit die Beauftragung im Namen von HM erfolgte und darf vom Kunden nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Soweit eine Beauftragung im Namen des Kunden erfolgte, ist der Kunde als Auftraggeber für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht zuständig und selbst verantwortlich. Sollte abweichend hiervon HM die Abgabe für den Kunden leisten, besteht ein entsprechender Rückerstattungsanspruch gegen den Kunden.

6. Verbindlichkeit von Kontakt- und Besprechungsberichten; Freigaben
6.1 – Sofern HM über Besprechungen mit dem Kunden einen schriftlichen Kontaktbericht erstellt, ist der Inhalt dieses Kontaktberichts für die Vertragsparteien verbindlich, sofern ihm der Kunde nicht binnen weiterer fünf Werktage nach Eingang widerspricht.
6.2 – Die gegenüber HM vom Kunden benannten Ansprechpartner müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen vom Kunden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

7. Rechnungen, Aufrechnungen
7.1 – HM ist berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen müssen.
7.2 – Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, finden §§ 615, 649 648 BGB sinngemäß Anwendung.
7.3 – Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
7.4 – Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar.
7.5 – Einwendungen gegen Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 2 Wochen nach Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch aber die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
7.6 – Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Lieferung, Lieferfristen
8.1 – Lieferfristen bzw. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Bereitstellen von Informationen bzw. Unterlagen, Erstellung von Leistungskatalogen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von HM schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.
8.2 – Falls HM mit ihren Leistungen in Verzug gerät, ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann Ersatz des Verzugsschadens nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen.
8.3 – Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereichs von HM liegen, verlängert sich die Lieferfrist, soweit die Hindernisse auf die Lieferung der Leistungen von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer solcher Maßnahmen und Hindernisse. HM wird dem Kunden den Eintritt und das voraussichtliche Ende derartiger Hindernisse unverzüglich mitteilen. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber HM wird dadurch nicht begründet.
8.4 – Kommt der Kunde mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann HM den entstandenen Leistungsausfall nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen.

9. Haftung und Versand
9.1 – HM haftet bei zu vertretender Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder einfachen Erfüllungsgehilfen. HM haftet bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersagbaren Schaden begrenzt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
9.2 Die vorbezeichnete Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn HM einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat
9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet HM auch für ihre Angestellten und Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit.
9.2 4 – Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe von HM. HM haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse sowie für von dem Kunden übermittelten Inhalten und/oder auf Wunsch des Kunden für die vertragsgegenständlichen Leistungen eingesetzten Inhalten. Auf Wunsch des Kunden lässt HM die rechtliche Zulässigkeit prüfen, wobei HM keine Haftung für das Ergebnis der rechtlichen Prüfung übernimmt. Die durch die rechtliche Prüfung entstehenden Kosten werden vom Kunden übernommen. HM haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
9.3 5 – Wird HM von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u. ä. in Anspruch genommen, stellt der Kunde HM insoweit von der Haftung frei.
9.4 6 – Der Versand von Unterlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von HM erfolgt. HM ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

10. Schlussbestimmungen
10.1 – Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regelungen Hannover.
10.2 – Änderungen oder Ergänzungen von Aufträgen sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
10.3 – Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, anwendbar.
10.4 – HM ist befugt, die ihr im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages anvertrauten Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.